
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt, wenn in ihrer Nähe Wohnungen zweckentfremdet werden, etwa durch die Vermietung an sogenannte Medizintouristen. Entgegen der bisherigen Praxis dürfen sie nun auch selber klagen, selbst wenn die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) eine gemeinsame Klage beschlossen hat.
Auch für Wohnungseigentümer in ähnlicher Situation ist das Urteil von Bedeutung: Es könnte ja sein, dass ihre WEG eine Klage beschließt, in der aber Punkte fehlen, die einem Einzelnen wichtig sind. Nun hat er das Recht, selbst zu klagen – nicht nur bei Fällen von Medizintourismus, sondern auch anderen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und der WEG. Für Peggy S. ist die Angelegenheit bereits ausgestanden: R. wurde die Wohnung gekündigt, vor etwa zwei Jahren hat er sie geräumt. Weil sich die Sache ja erledigt hat, wird aber auch das OLG aller Voraussicht nach nicht neu über den Fall verhandeln. (AZ: V ZR 295/16)